Das ist die häufigste Form der Förderung
Als zertifizierter Bildungsträger nach AZAV sind wir berechtigt, Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit anzunehmen.
Ähnliche Unterstützung bieten auch andere Leistungsträger wie Deutsche Rentenversicherung oder Bundeswehr.
Bildungsprämie/Prämiengutschein-ESF Förderung
Die Bildungsprämie ist eine finanzielle Bezuschussung des Staates.
Gefördert werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten (maximal jedoch 500 Euro).
Ein Programm der Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Die Bildungsprämie soll Anreize für erwerbstätige Menschen schaffen, in die eigene Bildung und Weiterbildung zu investieren.
Das Prinzip ist einfach: Wer in seine Bildung investiert, wird dabei über staatliche Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt.
Voraussetzungen:
• Keine Altersgrenze.
• Sie dürfen nicht mehr als 20.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen erzielen (oder 40.000 € bei Zusammenveranlagung /Ehepaare)
• Sie müssen im Umfang von mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig/selbständig sein.
Mit dem Prämiengutschein erhalten Förderberechtigte die Hälfte der Veranstaltungskosten für ihre Fortbildung, bis zu 500 Euro.
Vorausgesetzt: Die Weiterbildung hat noch nicht begonnen und es wurde noch keine Rechnung ausgestellt oder bezahlt.
Pro Kalenderjahr können Erwerbstätige einen Prämiengutschein erhalten, die Bildungsprämie kann also mehrfach genutzt werden. Der Gutschein ist 6 Monate gültig.
Sie müssen sich vor Kursanmeldung in einer anerkannten Beratungsstelle beraten lassen, wo Sie einen „Prämiengutschein” bekommen
Die Bildungsprämie darf nur noch alle zwei Jahre beantragt werden.
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der EU gefördert.
Die genaue Informationen bekommen sie auf der Internetseite der Bundesministerium für Bildung und Forschung: